Alles rundum das Einzelunternehmen
Was ist ein Einzelunternehmen und wer kann es gründen?
Ein Einzelunternehmen wird von einer Einzelperson gegründet und selbstständig geführt. Darunter fallen drei Möglichkeiten als Einzelunternehmer tätig zu werden:
- Kaufleute: Zu den Kaufleuten gehört jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Ausgenommen davon sind Kleingewerbe, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie Freiberufler. Kaufleute sind daher nicht nur zur Gewerbeanmeldung, sondern auch zur doppelten Buchführung verpflichtet.
- Kleingewerbetreibende: Zu den Kleingewerbetreibenden gehört jeder, der im Jahr weniger als 600.000 Euro Umsatz erzielt. Um diese Tätigkeit auszuführen, muss man sich zunächst im Gewerbeamt und im zuständigen Finanzamt melden. Außerdem ist eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und in der IHK erforderlich. Durch einen freiwilligen Eintrag ins Handelsregister kann man den Kaufmann-Status erlangen.
- Freiberufler: Zu dieser Gruppe gehören alle, die selbstständig eine Tätigkeit im Feld Wissenschaft, Kunst oder Erziehung ausüben. Sie müssen sich weder im Handelsregister eintragen noch eine Mitgliedschaft in der IHK/HWK aufweisen. Für die Ausstellung notwendiger Anmeldeformulare genügt der Gang zum zuständigen Finanzamt. Eine weitere Anmeldung ist nur für Kammerberufe notwendig, wo eine Zulassung und die Qualifikation zunächst noch nachgewiesen werden muss.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Ein-Personen-AG zu gründen. Jedoch lässt sich die Aktiengesellschaft mit hohen Gründungs-Aufwänden und laufenden Pflichten gleichsetzen. Wer sich für diese Unternehmensform entscheidet, sollte viel Zeit und Kapital mitbringen.
Geeignet ist die Form des Einzelunternehmens für Personen, die die geplante Tätigkeit zügig ausführen wollen. Grund dafür ist, dass keine monatelangen Vorbereitungen getroffen werden müssen. Allerdings sollte das Privatvermögen in Betracht gezogen werden, da es im Falle einer Zahlungsunfähigkeit zur Haftung beiträgt. Wer allerdings wenig besitzt, hat wenig zu verlieren.
Haftung
Als Einzelunternehmer haftet man unbeschränkt und mit dem gesamten Geschäfts- inklusive Privatvermögen. Die fehlende Haftungsbeschränkung erweist sich deshalb für manche als besonders problematisch. Daher ist es wichtig, die Risiken zu berücksichtigen und auf Grundlage dessen das Kapital abzusichern. Denn in diesem Zusammenhang kann man auch keine Insolvenz anmelden.
Geschäftsführung
Als Einzelperson trägt man die volle Verantwortung für jegliche Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen hin stets alleine. Doch ist Vorsicht geboten, denn der Einzelunternehmer sollte sich nicht als Geschäftsführer bezeichnen, sondern als Geschäftsinhaber. Falsche Verwendungen der Begrifflichkeiten in diesem Zusammenhang haben schon häufig zu Abmahnungen geführt. Abgesehen davon kann aber per Bevollmächtigung selbstverständlich jederzeit ein Arbeitnehmer herangezogen werden, der einige Tätigkeiten übernimmt. Je mehr Mitarbeiter jedoch hinzukommen, desto höher ist das unternehmerische Risiko. Ab einer gewissen Schwelle empfiehlt es sich deshalb, die Rechtsform zu wechseln. Gerne genommen wird dann die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Unter Anderem auch, weil die beiden Formen das Unternehmen mit einer Haftungsbeschränkung schützen.
Wie hoch muss das Mindestkapital sein?
Das schöne am Einzelunternehmen ist, dass kein Mindestkapital vorgeschrieben wird.
Gibt es bei der Namensgebung etwas zu beachten?
Für Kleingewerbetreibende und Freiberufler ist die Angabe von Vor- und Nachname im Firmennamen verpflichtend, wenn das Unternehmen nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Es kann dann um eine branchenspezifische Bezeichnung ergänzt werden. Ist dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen, bist du an keine Regelungen gebunden und kannst auch Fantasienamen verwenden. Du solltest dann nur je nachdem die Abkürzung e.K., e.Kfr. oder e.Kfm. hinzufügen.
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