Alles rundum die GbR

Zu welcher Rechtsform gehört die GbR?

Die GbR gehört zu den Personengesellschaften. Außerdem ist sie rechts- und parteifähig und kann vor Gericht klagen und verklagt werden.

Für wen eignet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Die Gründung einer GbR eignet sich besonders für Kleingewerbetreibende, Arbeitsgemeinschaften, Freiberufler und Praxisgemeinschaften.

Für ein Handelsgewerbe ist diese Rechtsform nicht zulässig. Dieser Fall liegt dann vor, wenn für die Führung des Unternehmens ein Geschäftsbetrieb benötigt wird. Wird das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, wird aus der GbR eine OHG. 

Gegründet werden kann sie von mindestens zwei Gesellschaftern. Diese können sowohl natürlich als auch juristisch handeln. Wichtig zu beachten ist, dass ein Mix beider Formen nicht möglich ist – entweder natürlich oder juristisch. Der Vertrag gilt schon nach mündlicher Absprache. Es empfiehlt sich jedoch diesen schriftlich festzuhalten, um Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden. Für die spätere Aufnahme eines Gesellschafters ist die Zustimmung aller bereits vorhandenen Gesellschafter sowie das Abschließen eines Vertrags erforderlich. Das Austreten eines Gesellschafters führt zur Auflösung des Unternehmens und kann nur dann verhindert werden, wenn zuvor eine Fortführungsklausel getroffen wurde. Dem ausscheidenden Gesellschafter muss dann das Auseinandersetzungsguthaben gezahlt werden. 

Für den Sterbefall sollte unbedingt mit einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag vorgesorgt werden. Andererseits sind die verbliebenen Gesellschafter dazu verpflichtet gemeinsam mit den Erben eine Lösung zu finden. In den meisten Fällen werden die Geschäftsanteile des Verstorbenen an die verbliebenen Gesellschafter verteilt. 

Haftung

Im Gegensatz zur GmbH oder UG hat die GbR keine Haftungsbeschränkung. Bei der GbR ist die Haftung in erster Linie auf das Gesamtvermögen der Gesellschafter bzw. unter anderem deren Privatvermögen ausgerichtet.

Ist es im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt, so haften die Gesellschafter zu gleichen Anteilen.

Wie viel Startkapital wird vorausgesetzt?

Für die Gründung einer GbR ist kein Mindestkapital erforderlich. Allerdings bedeutet dies lange nicht, dass man ohne Kapital weit kommt. Von daher wird meist im Gesellschaftsvertrag geregelt, wie viel Kapital die Gesellschafter zu erbringen haben. 

Die Geschäftsführung

Zur Führung des Unternehmens sind alle Gesellschafter, sofern nicht individuell anders ausgehandelt, gleichberechtigt. Dazu zählen alle Tätigkeiten die im Sinne des Geschäftszweck dienen. Abgesehen davon sind jegliche Entscheidungen unabhängig von der Kapitalbeteiligung nur mit gemeinsamer Zustimmung und Absprache zu treffen. Sondervereinbarungen, die die Handlungen betreffen, sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden. Allerdings gilt: Geschäfte, die eine zuvor abgemachte Summer nicht überschreiten, können ohne Rücksprache durchgeführt werden. Hinzu zählen Alltagsgeschäfte wie zum Beispiel die schnelle Beschaffung von Lebensmitteln oder das Abwickeln von Bestellvorgängen.  

Ist bei der Namensvergabe etwas zu beachten?

Für die GbR besteht keine gesetzliche Regelung was den Namen bzw. den Namenszusatz angeht. In der Regel werden jedoch Vor- und Nachname verwendet. Beachte allerdings, dass deine GbR keine Firmennamen tragen darf, da sie nicht ins Handelsregister eingetragen wird.

Wie erfolgt die Anmeldung einer GbR?

Bei einer Neugründung muss die Gesellschaft zunächst im Gewerberegister der zutreffenden Stadt eingetragen und ein Gewerbe angemeldet werden. 

Außerdem muss die Gesellschaft beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden, damit die Steuern gezahlt werden können. Freiberufler müssen außerdem eine Steuernummer beantragen. 

Was wird für die Anmeldung benötigt?

Jeder Gesellschafter muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen können. Ausländer benötigen außerdem eine Aufenthaltserlaubnis und die Zulassung den Beruf hier ausführen zu dürfen. Bei der Abwesenheit eines ausländischen Gesellschafters wird zudem eine Inlandsbevollmächtigung und Inlandsanschrift benötigt. Je nach Tätigkeit müssen möglicherweise weitere Dokumente nachgewiesen werden wie z.B. das polizeiliche Führungszeugnis. 

Braucht die Gesellschaft ein eigenes Bankkonto?

Prinzipiell nicht, da es bei einer GbR gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Allerdings empfiehlt es sich immer geschäftliches von privatem zu trennen. 

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