Reisegewerbe

Was ist ein Reisegewerbe?

Das Reisegewerbe wird im Gesetz klar geregelt und definiert. Daher betreibt laut § 55 GewO jeder ein Reisegewerbe, der gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung bzw. ohne überhaupt eine zu haben, Waren oder Dienstleistungen anbietet oder Tätigkeiten nach Schaustellerart ausübt. Der entscheidende Unterschied zum “stehenden Gewerbe” besteht nicht nur in im Umfang der Niederlassung, sondern vor allem darin, dass die Initiative vom Anbietenden ausgeht. Somit darf ein Auftrag auch nicht durch eine telefonische Bestellung zustande kommen. Der Reisegewerbetreibende muss also potentielle Kunden suchen und nach Aufträgen fragen, nicht anders. 

Aus diesem Grund ist Werbung auch nur sehr eingeschränkt möglich. So dürfen keine Kommunikationsdaten angegeben werden, damit die Schwelle zum stehenden Gewerbe nicht überschritten werden kann. Möglich ist zudem das Verteilen von Handzetteln bzw. Flyern, in dem auf die Leistung aufmerksam gemacht wird. 

Besteht im Reisegewerbe Meisterpflicht?

Bis auf wenige Ausnahmen dürfen im Reisegewerbe alle Handwerke ohne Meisterbrief ausgeübt werden. Die Ausnahmen umfassen laut Gesetzgebung bestimmte Gesundheitshandwerke wie z.B. Augenoptiker und das Verkaufen von Giften oder Edelmetallen. Für weitere Informationen siehe § 56 Gewerbeordnung. Seit dem 01.01.2004 darf auch das Friseurhandwerk ohne Meisterbrief im Reisegewerbe tätig sein. Erstaunlicherweise müssen nicht einmal Kenntnisse oder Erfahrungen nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich aber unter keinen Umständen ohne gegebener Qualifikation sich selbstständig zu machen. 

Darf man als Reisegewerbetreibende/r trotzdem eine Werkstatt haben?

Ja, aber nur wenn sie ausschließlich vorbereitenden Tätigkeiten dient. Sobald die Werkstatt zur Anlaufstelle für Kunden wird, handelt es sich um ein stehendes Gewerbe und man muss in der IHK eingetragen sein, sowie den “Meister” nachweisen können.

Was muss man tun, um eine Reisegewerbe ausführen zu dürfen?

Die Reisegewerbekarte kann man im örtlichen Gewerbeamt beantragen. Häufig stehen die Formulare auch online zur Verfügung. Außerdem benötigst Du folgende Unterlagen für deine Erlaubnis: 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes
  • Auskunft über das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts 
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Ausländer benötigen außerdem eine Aufenthaltserlaubnis

Die ausgestellte Reisegewerbekarte ist bei jeder Gewerbeausübung mitzuführen. 

Welche Rolle spielt das Finanzamt?

Übersteigt der Jahresumsatz eine Höhe von 17.500 Euro, müssen die Mehrwertsteuer in den Rechnungen ausgewiesen werden. Außerdem ist man dann dem Finanzamt rechenschaftspflichtig. 

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