Ausbildungsbetrieb werden – leichter als gedacht!

Du hast Dich schon immer für Ausbildungen interessiert, aber konntest nie den Anschluss zu Deinem Betrieb finden?

Kein Problem – denn um ein Ausbildungsbetrieb zu werden, müssen nur einige Dinge beachtet werden und wir sagen Dir welche!

Die vier wichtigsten Dinge, die Du beachten musst, sind das Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungsordnung, die Handwerksordnung und das Arbeitsschutzgesetz. Im Grunde genommen bestimmen die Ordnungen hauptsächlich darüber, welchen Anforderungen bzw. speziellen Voraussetzungen Dein Betrieb entsprechen muss, um ausbilden zu dürfen. Dazu gehört auch welche Arbeitsbestimmungen bzgl. Arbeitsstunden, Urlaubstagen etc. für die Auszubildenden gelten. Gleichzeitig steht auch fest, welche Ausstattungen der Betrieb haben muss, sodass der Azubi die Kenntnisse fachgerecht erlernen kann.

Ob Dein Betrieb dafür geeignet ist, darüber entscheidet die Stelle, die für deine Branche zuständig ist. Das ist unter anderem die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Landwirtschaftskammer und die Kammer der freien Berufe.

Der Ausbilder muss außerdem die Ausbildereignungsprüfung absolviert haben und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Denn neben der persönlichen Eignung sind die fachlichen Kenntnisse die Grundvoraussetzung.

Wichtig: Der Ausbilder muss nicht zwingend der Geschäftsführer sein. Es kann auch ein Mitarbeiter speziell ausgebildet werden, um diese Aufgabe zu übernehmen.

Die Prüfung der Azubis führt zum Schluss die Berufskammer durch. Der ausbildende Betrieb ist dafür verantwortlich den Azubi rechtzeitig zur Prüfung anzumelden und ihn für die Teilnahme freizustellen. Außerdem ist der Betrieb dazu verpflichtet die Prüfungsgebühr zu bezahlen und die Werkzeuge bereitzustellen. Der genaue Prüfungsablauf ist für jede Ausbildung genau festgelegt.

Nachfrage geweckt? Dann informiere Dich hier direkt bei der Agentur für Arbeit und erfahre wie Du loslegen kannst!

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