Was ist eigentlich das Musterprotokoll?

Das Musterprotokoll ist ein im GmbH-Gesetz (GmbHG) definiertes und fest hinterlegtes Dokument, welches zur Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) herangezogen werden kann. Es ist vom Grundsatz gleichlautend definiert und bietet Lücken, in die die wichtigsten Parameter der Gesellschaft, wie beispielsweise

  • den Namen der Firma
  • den Sitz des Unternehmens
  • den Gegenstand des Unternehmens
  • den, bzw. die Gesellschafter
  • den, bzw. die Geschäftsführer
  • die Höhe des Stammkapitals

eingetragen werden.

Zu finden ist es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008/j2026_0010.pdf.

Wann kann ich das Musterprotokoll nehmen?

Das Musterprotokoll eignet sich für Gründungen von einem Unternehmen,

  • das maximal drei Gesellschafter und
  • nur einen Geschäftsführer hat
  • Außerdem ist bei Gründung mit einem Musterprotokoll das Geschäftsjahr nicht flexibel, sondern es ist zwingend immer das Kalenderjahr (01.01. – 31.12.).

Kann man mit Musterprotokoll auch ohne Notar gründen?

Nein! Das Musterprotokoll muss von einem Notar beglaubigt bzw. unterschrieben und kann auch nur von einem Notar (in einigen Bundesländern auch von einem Anwalt) beim Amtsgericht eingereicht werden. Eine Gründung einer UG oder GmbH ohne Notar (oder Anwalt) ist generell nicht möglich. Mit Hilfe des Musterprotokolls will der Gesetzgeber erreichen, dass die Aufwände für den oder die Gründer sehr niedrig bleiben und damit die Kosten einheitlich gehalten werden.