Wie gründe ich ein Unternehmen aus dem Ausland?

Heutzutage entscheiden sich viele Unternehmer im Ausland für die Gründung einer Firma in Deutschland. Doch ist dies überhaupt möglich und welche Voraussetzungen gelten hierfür?

Wer darf aus dem Ausland ein Unternehmen in Deutschland gründen?

Grundsätzlich kann jeder Bürger eines EU-Staates mit Wohnsitz im Ausland ein Unternehmen mit beliebiger Rechtsform in Deutschland gründen. Dies dauert zwar aufgrund der zusätzlichen Postwegen, Behördengängen und Notar Terminen etwas länger, stellt für die Gründung jedoch kein Problem dar. Dennoch gibt es einige Dinge, die es zu beachten gibt. Zuallererst sollte der Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels wie die Niederlassungserlaubnis vorhanden sein. In den meisten Fällen kann diese aufgrund der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU problemlos von den Behörden erteilt werden. Auch die Eröffnung eines Firmenkontos stellt in der Regel kein Problem dar. 

Was gibt es zu beachten?

Beim Notartermin müssen normalerweise alle Gesellschafter sowie Geschäftsführer anwesend sein. Ist die Anreise aus finanziellen oder zeitlichen Motiven nicht möglich, kann eine vertretende Person mit einer notariell beglaubigten Vollmacht am Termin teilnehmen. Die Vollmacht sollte zwingend auf deutsch verfasst werden, da sie andernfalls zunächst übersetzt werden muss, was wiederum mit einer zeitlichen Verzögerung und weiteren Kosten verbunden ist. Zudem braucht man je nach Ausstellungsland zusätzlich eine Legalisation für die übersetzte Gründungsurkunde oder Haager Apostille, um ihre Gültigkeit zu beweisen. Außerdem benötigt man in manchen Fällen ein Nachweis über die berufliche Qualifikation, da für bestimmte Handwerksbetriebe eine Meisterpflicht vorgesehen ist. Auch wenn Gründer nicht dazu verpflichtet sind, die deutsche Sprache zu beherrschen beziehungsweise zu erlernen, empfiehlt es sich zumindest gewisse Sprachkenntnisse aufzuweisen, da es andererseits zu Kommunikationsschwierigkeiten in ernstzunehmenden Situationen führen kann. So muss beispielsweise für einen anstehenden Notartermin für einen Dolmetscher gesorgt werden. 

Für die Gründung in Deutschland braucht man lediglich eine inländische Geschäftsanschrift sowie einen Satzungssitz. Hierfür kann es sich um die inländische Wohnanschrift eines Geschäftsführers oder Gesellschafters sowie die Anschrift einer dritten Person handeln. Der Verwaltungssitz kann auf diese Art und Weise zweifellos im Ausland liegen. 

Für den Fall, dass keine Wohnanschrift festgelegt werden kann, bieten wir, das avigio Businesscenter eine ladungsfähige Geschäftsadresse für Dein Unternehmen. In einer Kombination mit unserem Telefonservice, kümmern wir uns nicht nur um die Weiterleitung Deiner Brief- und Paketsendungen, sondern auch um Kundengespräche in der deutschen Sprache. Im Zuge dessen brauchst Du dir also keine Sorgen um fehlende Sprachkenntnisse zu machen. 

Fazit

EU-Bürger können in Deutschland problemlos ein Unternehmen gründen, solange sie auf bestimmte Aspekte achten. Trotz allem sollte man sich für eine individuelle Beratung und bei Fragen an einen Notar und an das zukünftig für das Unternehmen zuständige Gewerbeamt wenden. 

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