Eine Vorratsgesellschaft kaufen (5-Minutes good read)
Ich möchte mich selbständig machen. Lohnt sich der Kauf einer Vorratsgesellschaft für mich?
Die korrekte Antwort auf diese Frage: Vielleicht, denn es kommt sehr stark auf die persönliche Situation an.
Worauf kommt es an?
Eine Vorratsgesellschaft ist typischerweise eine juristische Person, also eine Gesellschaft, wie beispielsweise eine Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder auch AG. Man spricht hier von einer Kapitalgesellschaft, die bereits ins Handelsregister eingetragen ist. Somit ist die Gesellschaft sofort handlungsfähig – sollte man jedenfalls meinen.
Doch weit gefehlt. Zwar ist die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen und hat somit eine entsprechende Handelsregister-Nummer (je nach Gesellschaftsform HRA-Nummer oder HRB-Nummer), aber das ist nicht alles. Denn die Gesellschaft geht durch Zahlung des vereinbarten Kaufpreises an den Verkäufer und durch notarielle Beurkundung an Dich als den Käufer über. In dem Notartermin findet gleichzeitig und unter Berücksichtigung vom GmbH-Gesetz die Änderung der Gesellschafter (bspw. Verkäufer raus, Käufer rein) und die Änderung der Geschäftsführung (Abberufung des/der alten Geschäftsführer(s), Bestellung eines oder mehrerer neuen Geschäftsführer) festgehalten und auch kann der Gesellschaftszweck entsprechend der Wünsche des Käufers geändert werden – genauso bspw. der Sitz und alle anderen Parameter.
Der Notar sendet dann alle Urkunden mit den Änderungen an das jetzige und bei Sitzverlegung auch neue Amtsgericht, um die Änderungen eintragen zu lassen.
Der Irrglaube besteht nämlich darin, dass damit alles erledigt ist – doch damit ist es bei Weitem noch nicht getan.
Hat die Gesellschaft bereits ein Bankkonto, so muss die neue Geschäftsführung sich mit der Bank, bei der das Konto geführt wird, auseinandersetzen und neu legitimieren. Es liegt im Ermessen der Bank, ob sie die Geschäftsbeziehung fortführen wird oder nicht. Eine Garantie hierfür gibt es jedenfalls keine.
Gerade bei UGs kommt es bei manchen Anbietern vor, dass das Stammkapital in bar eingezahlt wurde und somit auch noch gar kein Bankkonto eröffnet wurde. Somit muss sich die neue Geschäftsführung also auch darum kümmern, ein Konto zu eröffnen, bzw. das bestehende umzuschreiben.
Zudem haben die meisten Vorratsgesellschaften einen Zweck wie bspw. „Verwaltung des eigenen Kapitals“ und haben (da sie ja eben nicht gegründet wurden, um gewerblich auf dem Markt aktiv zu werden) in der Regel auch noch keine Steuernummer beantragt, bzw. zugeteilt bekommen. Auch hierum muss sich die neue Geschäftsführung also umgehend kümmern, um eben gewerblich tätig werden zu können. Aber selbst wenn sie eine Steuernummer haben: Erfolgt (was die Regel ist) bei der Übernahme eine Sitzverlegung der Gesellschaft in eine andere Gemeinde/Stadt, so wechselt natürlich auch das Finanzamt, so dass bei dem für den neuen Ort zuständigen Finanzamt ebenfalls die Steuernummer neu beantragt werden.
Gleiches gilt für die Gewerbeanmeldung. Da Vorratsgesellschaften ja eben nur auf Vorrat gegründet werden und jungfräulich und unbelastet übergeben werden (sollen), erfolgt vor diesem Hintergrund natürlich auch keine Gewerbeanmeldung. Zwar auch nur ein formaler Schritt, aber ein weiterer, um den sich der Käufer bzw. die Geschäftsführung kümmern muss.
Warum gibt es (dann) überhaupt Vorratsgesellschaften?
Gute Frage. Die meisten Leute glauben, dass Sie mit einer Vorratsgesellschaft massiv Zeit sparen, bevor sie gewerblich am Markt tätig werden können.
Dies setzt – wie zuvor aufgezeigt – aber (mindestens) vier Kategorien voraus, die alle erfüllt sein müssen:
- Eintragung im Handelsregister
- Bankkonto
- Steuernummer
- Gewerbeanmeldung
Wenn man sich die zuvor genannten Darstellungen betrachtet, so hat man mit der Übernahme der Vorratsgesellschaft nicht wirklich viel gewonnen, denn die Behördengänge und An- und Ummeldungen bleiben quasi die Gleichen, wie bei einer Neugründung.
Aber es gibt natürlich auch Gewinner in diesem Spiel: Der Notar … und der Verkäufer. Du als Käufer zahlst den Notar sogar zwei Mal, denn der Verkäufer wird auf die Kosten, die er für die ursprüngliche Gründung der Gesellschaft bereits hat zahlen müssen, neben seiner Marge natürlich mit auf den Verkaufspreis aufschlagen.
Für wen lohnt sich denn nun aber die Übernahme einer Vorratsgesellschaft?
Die Vorteile einer Vorratsgesellschaft, bzw. die Übernahme einer Vorratsgesellschaft eignet sich zweifelsfrei für all jene Personen, die binnen kürzester Zeit eine Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung benötigen – beispielsweise, um eine Unternehmensbeteiligung einzugehen oder kurzfristig eine Immobilie zu erwerben. Auch für Personen, die aus dem Ausland gründen wollen, kann es in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein, eine Vorratsgesellschaft zu übernehmen.
Aber die meisten Gründer, die eine Vorratsgesellschaft eben aus genau dem Grund erwerben wollen, um gewerblich tätig werden zu können, bieten wir mit unserer Gründungsberatung verschiedene Gründungspakete für die Gründung einer Kapitalgesellschaft – schnell und einfach. Wenn Du zum Beispiel eine UG gründen möchtest, empfiehlt sich die Gründung einer UG („UG-Express-Gründung„) oder um eine GmbH zu gründen unsere „GmbH-Express-Gründung„. Kombination mit einer ladungsfähigen Geschäftsadresse in einem avigio Businesscenter kannst Du binnen kürzester Zeit eine Kapitalgesellschaft gründen. Mit den mit uns zusammenarbeitenden Notaren arrangieren wir einen Termin zur Gründung Deiner Gesellschaft meist schon binnen 48 Stunden, sowie die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister meistens binnen einer Woche nach Unterschrift der Gründungsurkunde.
Der Vorteil:
- keine doppelten Notarkosten
- keine hohe Gebühr an den Verkäufer
- neu gegründete Gesellschaft auf genau Deine Bedürfnisse
- Eintragung binnen weniger Tage
Natürlich kannst Du aber auch bei uns eine Vorratsgesellschaft kaufen.
Fazit: Die Übernahme einer Vorratsgesellschaft kann sinnvoll sein. Eine Kapitalgesellschaft ohne Vorgeschichte und genau auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten neu zu gründen, ist aber in den meisten Fällen die sinnvollere Alternative – und wesentlich kostengünstiger!
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