Gründen aus der Arbeitslosigkeit

So geht’s!

Rund jeder zehnte Erwerbstätige in Deutschland ist selbstständig – Tendenz steigend. Davon führten im Jahre 2019 ca. 1,8 Millionen ein Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten. 2,2 Millionen waren ohne Angestellte unternehmerisch tätig. Es gibt viele Gründe, weshalb man sich heutzutage gegen die Abhängigkeit eines Vorgesetzten und stattdessen für die Selbstständigkeit entscheidet. Hierbei nehmen Selbstbestimmung, freie Zeiteinteilung und die Effizienz eine wesentliche Position ein. Doch um sich selbstständig zu machen, müssen zunächst gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Wie gründe ich aus der Arbeitslosigkeit?

Auch Menschen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, können sich selbstständig machen. Da hier oft die finanziellen Mittel fehlen, um das Unternehmen zu gründen, bietet die Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung an. Prinzipiell erhalten sowohl Arbeitslose, die Leistungen beanspruchen, als auch Arbeitnehmer, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, staatliche Unterstützung. Diese äußert sich in Form von einem Gründungszuschuss oder des sogenannten Einstiegsgeldes. Im Jahr 2010 berufte sich die Anzahl somit auf über 160.000 Gründer, die sich mithilfe der Förderung aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen konnten. Welche Beihilfe man schließlich erhält, ist davon abhängig, ob man Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezieht.

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Wenn Du arbeitslos bist oder Arbeitslosengeld I beziehst, erfolgt die finanzielle Unterstützung in Form des Gründungszuschusses. Hierfür musst Du zunächst deine fachlichen Kompetenzen gegenüber dem Berater vom Arbeitsamt nachweisen. Im Falle von Zweifel, ist dieser dazu befugt den Gründungszuschuss zu verweigern. Um diesen im weiteren Verlauf beim Arbeitsamt beantragen zu können, musst Du zu Beginn deiner Selbstständigkeit mindestens einen Tag ALG I erhalten oder noch einen Anspruch von 150 Tagen haben.  Außerdem muss die Gründung hauptberuflich erfolgen. Da sich die Förderungshöhe je nach Zeitraum unterscheidet, in der man bereits Arbeitslosengeld bezogen hat, wird die Förderdauer in zwei Phasen, nämlich die erste und zweite Phase unterteilt. Die erste Phase beträgt 6 Monate. In diesem Zeitraum erhältst Du das Arbeitslosengeld sowie eine Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung. In der zweiten Phase, die 9 Monate beträgt, erhältst Du ausschließlich die Pauschale von 300 Euro. Zudem reduziert sich der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld um die Dauer, für die man den Gründungszuschuss erhalten hat. Wichtig ist außerdem, dass Du mit mindestens 50 % an der Gesellschaft beteiligt sein musst oder eine vertraglich vereinbarte Sperrminorität vorweisen können, falls Du nicht als Einzelunternehmer gründest.

Arbeitslosengeld II (ALG II)

Wenn Du Arbeitslosengeld II beziehst, erfolgt die finanzielle Unterstützung in Form von Einstiegsgeld. Dieses kann ebenfalls direkt beim Arbeitsamt beantragt werden und wird für maximal 24 Monate gezahlt. Die Förderhöhe für die Existenzgründung ist in diesem Zusammenhang vom Fallmanager beim Arbeitsamt abhängig. Grundsätzlich bestehen zwei verschiedene Bemessungsgrundlagen, nämlich die einzelfallbezogene und die Pauschale Bemessung. Bei der einzelfallbezogenen Bemessung wird zusätzlich ein monatlicher Grundbetrag, sowie weitere Ergänzungsbeiträge gewährt. Der Grundbetrag berechnet sich hierbei auf Grundlage des bisherigen monatlichen Regelbedarfs und darf nicht mehr als 50% dieser Leistung betragen. Der Ergänzungsbetrag unterscheidet sich je nachdem, ob man sich bereits zwei Jahre oder länger in Arbeitslosigkeit befindet oder ob man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Im Falle der Arbeitslosigkeit entspricht die Höhe 20% der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Im Falle des Bedarfsgemeinschaft entspricht die Höhe 10% der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Wird das Einstiegsgeld pauschal bemessen, wird die Höhe gesetzlich nicht geregelt und vom zuständigen Jobcenter nach eigenem Ermessen festgelegt. Derzeit ist die Höhe des Einstiegsgeld bei 399 Euro festgelegt. Allerdings können durch das Einstiegsgeld sowohl der Lebensunterhalt, als auch Anschaffungen für das Unternehmen finanziert werden.

Weitere Informationen zur Existenzgründung und jeglichen Zuschüssen findest du hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/existenzgruendung-gruendungszuschuss 

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