Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, genauer zur Gründung einer UG oder GmbH reicht in vielen Fällen das sogenannte Musterprotokoll aus. Will man hingegen mit mehreren Gesellschaftern gründen oder spezielle Dinge von vorne herein schriftlich regeln, bedarf es einem individuellen Gesellschaftsvertrag, mit dem nicht nur die Basisdaten der Gesellschaft, sondern auch Rechte & Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer, sondern auch Zuständigkeiten und Befugnisse geregelt werden können.

Wer kennt das nicht: „Vertrag“ kommt ja von „vertragen“ und somit lohnt es sich im Guten bereits mögliche Vorkehrungen für eine Krise zu definieren.

Was regelt ein Gesellschaftsvertrag?

Zum einen regelt er, wie beim Musterprotokoll auch, die Grundlagen des Unternehmens:

  • den Namen der Firma
  • den Sitz des Unternehmens
  • den Gegenstand des Unternehmens
  • den, bzw. die Gesellschafter
  • den, bzw. die Geschäftsführer
  • die Höhe des Stammkapitals

Darüber hinaus kann der Gesellschaftsvertrag viele Eventualitäten und Regelungen aufnehmen, die im Musterprotokoll per Gesetz nicht geregelt werden können – beispielsweise:

  • falls mehrere Geschäftsführer vorhanden sind: Vertretungsregelungen
  • Regelungen zur Gesellschafterversammlung (z.B. Fristen, Protokoll, Beschlussfähigkeit)
  • gesonderte Regelungen zum Jahresabschluss oder zur Gewinnausschüttung
  • Regelungen zum Anteilsverkauf eines Gesellschafters
  • Sonderegelungen bei Tod oder Kündigung eines Gesellschafters
  • Regelungen zu vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre

Ob man nun ein Musterprotokoll oder einen individuellen Gesellschaftsvertrag nutzen soll, hängt primär vom Einzelfall ab. Das Musterprotokoll ist deutlich günstiger, wohingegen es sich empfiehlt einen Gesellschaftsvertrag mit anwaltlicher Hilfe erstellen zu lassen.

Gerne bieten wir Dir im Rahmen unseres kostenlosen Erstberatungsgespräch aber auch die Möglichkeit, mit Dir die Vor- und Nachteile für beide Möglichkeiten zu diskutieren und geben Dir Empfehlungen für weitere Kontaktstellen bei der IHK oder aus unserem Partnernetzwerk.