Mit einer Vorratsgesellschaft sofort startklar sein.
Bei Vorratsgesellschaften spricht man von Gesellschaften, die bereits gegründet und in das Handelsregister eingetragen sind.
Eine Vorratsgesellschaft wird durch Kauf vom neuen Eigentümer gegen Zahlung eines zuvor vereinbarten Kaufpreises übernommen.
Vorratsgesellschaften haben in der Regel noch keine geschäftlichen Aktivitäten ausgeführt und sind somit unbelastet.
Mit Übernahme der Gesellschaft durch den neuen Eigentümer kann dieser den Namen, sowie den Gesellschaftszweck, Tätigkeit und natürlich auch die handelnden Personen, wie die Geschäftsführer ändern und ebenfalls bei Bedarf den Sitz verlegen.
Auch gehen im Zuge des Kaufs Guthaben auf vorhandenen Bankkonten, sowie Bargeldbestände mit auf den Käufer über, der so die Gesellschaft nach seinen Vorstellungen weiter führen kann. Sowohl der/die ursprüngliche Gesellschafter, als auch die Geschäftsführung scheiden im Zuge des Kaufs aus dem Unternehmen aus.
Eine Vorratsgesellschaft bietet somit insbesondere die Vorteile, auch schon binnen weniger Stunden zu einer handlungsfähigen Gesellschaft zu kommen – im Gegenzug muss man sich klar vor Augen führen, dass für die Übernahme sehr viele Kosten entstehen und auch jede Menge Papierkram anfällt.
Wir haben ständig mehrere solcher Vorratsgesellschaften (UG, GmbH, AG und andere) im Zugriff. Sollten Sie Interesse an der Übernahme haben, sprechen Sie uns gerne an oder senden uns eine kurze Info per E-Mail oder hier über unser Kontaktformular.